Die neuen Reformelemente
Die telefonische Erreichbarkeit
- Zeiten für die telefonische persönliche* Erreichbarkeit sind zu definieren und zu veröffentlichen
- Insgesamt 200 (bzw. 100) Minuten pro Woche bei einem vollen (bzw. halben) Versorgungsauftrag in Einheiten von mind. 25 Minuten
- Ziel: transparente persönliche Erreichbarkeitszeiten werden gewährleistet
*Die telefonische persönliche Erreichbarkeit kann auch durch Praxispersonal gewährleistet werden.
Sie muss nicht durch den/die Psychotherapeut*in selber sicher gestellt werden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
- Orientierende Erstdiagnostik
- Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs
- Hinweise auf niedrigschwellige Hilfsangebote
- Voraussetzung für eine Akutbehandlung, Probatorik oder Richtlinientherapie ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten*
Ziel: zeitnaher niedrigschwelliger Zugang: Planung des weiteren Vorgehens "Lotsenfunktion"
* Hiervon ausgenommen sind Patient*innen nach stationärem Aufenthalt
oder Rehabilitation und Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung
Die psychotherapeutische Akutbehandlung
- zeitnahe psychotherapeutische Intervention
- Entlastung von akuter Symptomatik
- Anzeigepflicht (spätestens mit Beginn der Behandlung)
- Sitzungen der Akutbehandlung werden auf das Stundenkontingent der Richtlinientherapie angerechnet
Ziel: Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierungen psychischer Symptomatik
Die Rezidivprophylaxe
- für die Rezidivprophylaxe können Stunden* aus der Langzeittherapie genutzt werden (Behandlungsdauer: > 39 Stunden)
- Angabe, ob eine Rezidivprophylaxe geplant ist, soll bereits im Antrag zur Langzeittherapie erfolgen
- Die Stunden der Rezidivprophylaxe finden nach Ende der Richtlinientherapie statt und bis zu 2 Jahre nach Therapieabschluss
Ziel:Stabilisierung der Patient*innen; Sicherung des Behandlungserfolgs; Vermeidung von Rückfällen